Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

   

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden   Geschäf­tes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von   diesen abweichende Bedingungen ver­wendet. Abweichende Vereinbarungen   bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich einer ausdrücklichen   schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebot

2.1

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot   gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gel­ten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich   etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zuge­hörigen   Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Wei­tergabe,   Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirkli­chung durch Dritte sind   nicht zulässig.

2.2

Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der we­sentliche   n Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abbildeten Artikel jederzeit und   ohne besondere Anzeige eine Änderung   vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns   das Recht der Berichtigung vor.

3.

Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen ge­bunden.   Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb   dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt ha­ben oder mit der Ausführung   der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.

4. Preise, Gefahrübergang

4.1

An vertragliche vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder   Leistungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei spä­ter vereinbartem   Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 24 AGB - Gesetz er­wähnten   Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen   ohne vorherige Benachrichtigung des Bestel­lers .

4.2

Der Versand erfolgt sofern nicht frachtfreie Lieferung ver­einbart   ist - für Rechnung des Bestellers. Bei allen Liefe­rungen - auch bei   frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen   Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder   unseres eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes be­stimmtes   Personal auf den Bestellers über.

4.3

Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf   ausdrück­lichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenom­men.

5. Lieferung

5.1

Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur   dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestä­tigt wurden. Die   angegeben Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse   gewissen­haft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist   gilt dann als einge­halten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk   oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglich­keit die   Versandbereitschaft gemeldet ist.

5.2

Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt,   Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und   jede andere Behinderung der Lieferung be­freien uns für deren Dauer von der   Verpflichtung zur Lei­stung. Wird die Behinderung voraussichtlich in   absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung ein­zu­schränken,   einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teil­weise zurückzutreten, ohne dass   dem Käufer Ansprüche auf Nach­lieferung oder Schadenersatz zustehen. Von ei­ner   Einschrän­kung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den   Besteller unverzüglich unter­richten. Ihm steht das Recht zu, auch die   Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzuleh­nen, wenn die   Teillieferung für ihn wertlos ist.

5.3

Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der   Auf­traggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von   zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben   wir die Verzögerung grob fahr­lässig oder vorsätzlich herbei­geführt, so kann   nach Fristab­lauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.

6. Gewährleistung

6.1

Beanstandung von Lieferung oder Leistung können durch Kauf­leute   oder vergleichbare Institutionen nur in­nerhalb von acht Tagen nach Erhalt   schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat   der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach   unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzan­sprüche   sind in jedem Fall ausgeschlos­sen.

6.2

Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel von acht   Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die ge­setzlichen   Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht   zur Nachbesserung oder Ersatzlie­ferung, erst nach 2 - mali­gen Fehlschlagen   kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der   Vergütung verlangen.

6.3

 Im übrigen gilt   auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche- gleich aus   welchem Rechtsgrund- uns gegenüber nur geltend gemacht wer­den können, wenn   ein evtl. Schaden auf einer vorsätzli­chen oder grob fahrlässigen Ver­tragsverletzung   beruht. Dies gilt insbesondere auch für Man­gelfolgeschäden. für fehlerhafte   Produktbeschreibungen fal­sche technische Daten und fehlerhafte   Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.

6.4

Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die ge­setzlichen   Vorschriften.

6.5

Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garan­tieansprüchen   ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantie­nachweis zusammen mit der   Rechnung bei Geltendmachung vorzu­legen.

7. Zahlung, Verzug

7.1

Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht erwähnt   sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zah­len.

7.2 Wechsel können wir hereinnehmen, wenn uns die   entstehen­den Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet wer­den.

7.3

Ergeben sich nach Vertragsabschluß begrün­dete Bedenken   hin­sichtlich Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirt­schaftlichen   Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder   Sicherheitsleistung innerhalb ei­ner Woche vom Besteller zu verlan­gen. Wir   haben auch wahl­weise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbre­chen   und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungs­fall sind wir   berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber   ein Schadensersatzan­spruch nicht zu.

7.4

Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung er­klärt   erden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig festge­stellte   Forderung zusteht.

7.5

Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den je­weiligen Diskontsatz der   Deutschen Bun­desbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware   bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeits­zinsen gleicher Höhe   erhoben, sofern ein beiderseitiges Han­delsgeschäft vorliegt. § 353 HGB.

7.6

 Unsere Forderungen   werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller   mit Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät. Wechsel   oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlung einstellt,   überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren   eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind   berech­tigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und   vom Ver­trag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1

Wir behalten uns das Eigentum an der geliefer­ten Ware bis   zur Zahlung aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch   soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen   handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden   Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn   geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verar­beitet,   eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

8.2

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet,   hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf   unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch un­sere Intervention entstehende   Kosten gehen zu Lasten des Be­stellers.

8.3

Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für   uns, ohne uns zu verpflichten.

8.4

Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der   Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis in Höhe der   sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt   und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung   schriftlich anzuzei­gen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten   Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden   vorzubehal­ten.

9.

9.1

Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind aus­schließlich in schriftlicher Form gültig.

9.2

Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch   bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

9.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der   Sitz unserer gewerblichen   Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks   ergebenden Verpflichtungen.

9.4

Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz   dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten   gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahn­verfahren.